In seiner Sitzung am 12.05.2005 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Photovoltaikanlage Weilheimer Moos/Lichtenau" einen Bebauungsplan für die Errichtung einer Solarwiese nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 02.05.2005 folgende Grundstücke erfasst, die am Rande des Weilheimer Mooses im Übergang des Madenbergweges in die Egerlandstraße gelegen sind Fl.Nrn. 3853 und 3854, Gemarkung Weilheim. Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "landwirtschaftliche Nutzfläche" dargestellt und soll jetzt als "Sonstiges Sondergebiet" im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO für Anlagen als Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen werden. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel hierzu durchgeführt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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