Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 12.05.2005 die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Photovoltaikanlage Weilheimer Moos/Lichtenau" gemäß § 1 Abs. 3 und 8 sowie § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Änderungsgebiet sind die im Lageplan des Stadtbauamts vom 02.05.2005 schwarz umrandeten Grundstücke Fl.Nrn. 3853 und 3854, Gemarkung Weilheim, betroffen. Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "landwirtschaftliche Nutzfläche" dargestellt und soll jetzt als "Sonstiges Sondergebiet" im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO für Anlagen als Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen werden.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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