Aktualisierung der Tierbestandsdaten für Geflügel an den Veterinärämtern

Meldung der Geflügelbestände und der Zahl der gehaltenen Tiere

Im Rahmen der Vorbereitung auf ein mögliches Geflügelpestgeschehen benötigt das Veterinäramt von allen Geflügelhaltern im Landkreis Weilheim-Schongau aktuelle Angaben über die Geflügelarten und die Anzahl der gehaltenen Tiere.

Die Tierhalter werden gebeten, die erforderlichen Angaben schriftlich an das

Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt / Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstr. 7
82362 Weilheim i.OB

oder per FAX 0881/681-599

zu machen.

Alle Geflügelhalter haben in einem Register alle Zu- und Abgänge von Geflügel, Name und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers bzw. Erwerbers, Datum des Zu- bzw. Abgangs sowie die Art des Geflügels einzutragen. Weiterhin sind einzutragen

  • wenn mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, die pro Werktag verendeten Tiere,
  • wenn mehr als 1000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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