Für das Gebiet "Huosiring / Parchetwiesen" besteht seit Mai 1990 eine rechtskräftige Ortsabrundungssatzung. Die Satzung wurde bereits zweimal geändert und in der Fassung vom 29.10.2002 neu bekannt gemacht.

In seiner Sitzung vom 29.03.2006 beschloss nun der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB auf Antrag eines Bauherren diese Satzung dahingehend zu ändern, dass die Wandhöhe von bisher nur 3,70 m (gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wandflucht mit der Dachaußenhaut) auf 4,30 m erhöht wird. Damit wird im Baugebiet erstmals ein Kniestock ermöglicht.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Änderung dieser Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 12.06.2006 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Änderungssatzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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