Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.09.2005 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Stadtsäge" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB zur Verschiebung der Baugrenzen und Zulassung einer weiteren Bebauung eingeleitet.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 06.07.2006 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungs-Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 31.07.2006 bis 06.09.2006 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf verwiesen, dass keine Anregungen zu umweltbezogenen Themen vorgebracht wurden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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