BEKANNTMACHUNG
In seiner Sitzung am 01.06.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan im Gebiet "Dietlhofer See" - im Bereich des Badegeländes - zu ändern.
Vom Geltungsbereich der Änderung ist nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 22.05.2006 das Grundstück Fl.Nr. 637, Gemarkung Unterhausen erfasst:
Für das Flurstück soll - im Anschluss an den bestehenden Parkplatz - ein Baufeld für das dringend benötigte Vereins- und Gerätegebäude des Fischereiverein Weilheim e. V. geschaffen werden. Diesem obliegen die Pflege und das Fischereirecht des Dietlhofer Sees.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dieser Bekanntmachung eingeleitet.
Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.09.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der zu ändernden Bauleitplanung zugestimmt wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am
14.09.2006, 18.00 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses
eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Änderungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.
Der Planentwurf kann zusätzlich während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister