In seiner Sitzung am 16.10.2006 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Im Paradeis" - Bereich Ybelherstraße / Schießstattweg bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Anbauten zu ändern. Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass über die Baugrenzen hinaus erdgeschossige verglaste Wintergärten in leichter Holz- oder Metallkonstruktion bis zu einer Tiefe von max. 2,50 m, max. auf die gesamte Hausbreite zulässig sind.

Abstand 3 m zur Grenze. Die Festlegung mit 3 m Grenzabstand führt in der Praxis zu Problemen, da selbstverständlich bei Doppel- oder Reihenhäusern ein derartiger Grenzabstand nicht einhaltbar ist. Der Grenzabstand war auch nicht zur privaten Grundstücksgrenze sondern zu den Grundstücksgrenzen der öffentlichen Straßen und Wege angedacht. Städteplanerisch sollte zu öffentlichen Flächen ein entsprechender Abstand mit Bauwerken eingehalten werden.

Der Bauausschuss hat daher folgende modifizierte Festlegung beschlossen: Über die Baugrenzen hinaus sind eingeschossige Anbauten (Wandhöhe traufseitig max. 2,40 m gemessen von OK Fertigfußboden bis Schnittkannte Außenwand mit Dachaußenhaut) in Form von überdachten Pergolen oder verglasten Wintergärten in leichter Holz-Glas- oder Matall-Glas-Konstruktion mit einer maximalen Tiefe von 2,50 m, maximal auf die gesamte Hausbreite, zulässig. Zu öffentlichen Verkehrsflächen (Fuß- oder Radwege, Straße, Grünstreifen) ist ein Abstand von 2,0 m einzuhalten. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.11.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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