Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 04.12.2006 auf Antrag eines Bauherren der Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 2893/2, Schießstattweg 42 zugestimmt und das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Im Paradeis" wegen Neuausweisung bzw. Verschiebung der Baugrenzen eingeleitet.

Nach Durchführung und Veröffentlichung des Verfahrens meldete sich eine Miteigentümerin des Grundstückes und gab an, dass sie zu keiner Zeit vom Vorhaben unterrichtet wurde und einer Bebauung sowie Beeinträchtigung ihres Grundstücksanteiles nicht zustimmen werde.

Der Bauausschuss befasste sich daher in seiner Sitzung am 12.03.2007 nochmals mit diesem Verfahren und beschloss auf Grund der geänderten Sachlage, diese 11. Änderung des Bebauungsplanes "Im Paradeis" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung dieses Aufhebungsbeschlusses (§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB). Der aufzuhebende Änderungsplan kann im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, während den allgemeinen Dienststunden des Rathauses eingesehen werden. Allen von dieser Aufhebung Betroffenen wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 30.04.2007 zum Verfahren zu äußern. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Stadtbauamt Weilheim i.OB.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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