Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 23.11.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Geisenhofergelände" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Von der Flächennutzungsplan-Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 13.11.2006 schwarz umrandet dargestellten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 2815-Teilfläche und 2816-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB betroffen. Die Flächen sind bisher als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Sie sollen künftig wie folgt festgesetzt werden:

  • Nördlicher Bereich - Sondergebiet gem. § 11 BauNVO (Lebensmittelhandel)
  • Mittlerer u. Südöstlicher Bereich - Mischgebiet gem. § 6 BauNVO
  • Südwestlicher Bereich - Öffentliche Bedarfsfläche (Staatl. Hochbauamt)

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 16.04.2007 um 17.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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