In seiner Sitzung am 05.02.2007 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Südlich der Geistbühelstraße" bezüglich der Festsetzungen über die Dachform, Dachneigung und Einfriedungen zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan in der Baugestaltung Satteldächer oder gegeneinander versetzte Pultdächer in der Dachform fest, sowie eine Dachneigung von 26° bis 32°. Bezüglich der Einfriedungen sind bisher Maschendrahtzäune; H = 80 cm, hinterpflanzt, zulässig. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet sollen neben Satteldächern auch versetzte Pultdächer und Walmdächer mit einer Neigung von 15° bis 22° zugelassen werden. Bezüglich der Einfriedungen wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass diese generell in jeglichem Material, jedoch max. 80 cm hoch, zugelassen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.05.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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