In seiner Sitzung am 12.05.2005 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Solarwiese nach den Vorschriften des BauGB.

Vom Geltungsbereich wurden die Grundstücke Fl.Nr. 3853 und 3854, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst. Dies wurde bereits im Amtsblatt Nr. 12 vom 06.06.2005 bekannt gegeben. Mit einem weiter führenden Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 26.04.2007 wurden nun auch die Flächen, Fl.Nr. 3852 und 3852/1 in die Planung mit aufgenommen. Der neue Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes ergeben sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan vom 26.04.2007. Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "landwirtschaftliche Nutzfläche" dargestellt und intensiv als Ackerland genutzt. Sie soll nun als "Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen werden. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 29.06.2007 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 18.06.2007 um 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke der Bauleitpläne im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Die vorläufigen Planentwürfe sowie Begründungen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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