Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.10.2006 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Parchetwiesen Süd" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 24.05.2007 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte nach Abwägung der Belange den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.
Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 02.07.2007 bis 14.08.2007 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: umweltbezogene Stellungnahme vom Landratsamt Weilheim-Schongau, Sachgebiet "fachlicher Naturschutz". Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister