In seiner Sitzung am 28.06.2007 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Karl-Böhaimb-Straße/ Andreas-Schmidtner-Straße" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 21.06.2007 folgende Grundstücke erfasst: Fl.Nrn. 2860/2, 2860/3, 2860/4, 2860/5, 2860/6, 2860/7, 2860/9, 2860/11, 2860/12, 2860/13 und 2861/10, alle Gemarkung Weilheim i.OB. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als "Mischgebiet" gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Zur Sicherung der Bauleitplanung wird für das Plangebiet eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen - siehe gesonderte Bekanntmachung. Der vorläufige Planentwurf bzw. Geltungsbereich des Bauleitplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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