Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 23.11.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Geisenhofer" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen und das Verfahren eingeleitet.

Innerhalb des bisher als Mischgebiet dargestellten Geltungsbereiches wird nun im Süden eine an das bestehende Straßenbauamt angrenzende Fläche für den Gemeinbedarf sowie eine im zentralen Planbereich gelegene Fläche als Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe ausgewiesen. Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen.

Der Stadtrat hat die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 25.07.2007 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 28.08.2007, Az. 610-2; Sg. 40 Nr. 204, ohne Einschränkung genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB samt Begründung für das Gebiet "Geisenhofer" verbindlich. Der geänderte Flächennutzungsplan kann samt Begründung bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden. Hinweis gemäß § 215 BauGB: Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Änderungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB (Stadtbauamt) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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