Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Von der Änderung sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 14.01.2008 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen, Fl.Nr. 133-Teilfläche, 134-Teilfläche, 135 und 136-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen, erfasst. Die Grundstücke sind im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gründflächen bzw. Straßen- und Wegeflächen dargestellt. Sie werden nunmehr als Straßen- und Wegeflächen, öffentliche Grünfläche sowie Wohnbaufläche gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Die weiteren Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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