Bebauungsplan für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost" - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

In seiner Sitzung am 24.01.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Unterhausen Süd-Ost" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind nach dem Lageplan des Stadtbauamtes vom 14.01.2008 folgende schwarz umrandete Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen, Fl.Nrn.: 133-Teilfläche, 134-Teilfläche, 135 und 136-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen. Das Bebauungsplangebiet wird gemäß § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen. Gleichzeitig hierzu erfolgt eine Änderung des derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte wird jeweils durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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