Erste Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB - vom 29.02.2008

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1, Art. 86 Nr. 2 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB", Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weilheim i.OB vom 23.11.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 23/2007), wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat oder bei berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis."

2. 5 Abs. 4 Satz 3 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

„Beamte und leitende oder hauptberufliche Beschäftigte des Kommunalunternehmens,"

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 29.02.2008

Markus Loth 
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
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Fax 0881 682-1199

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