Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das künftige Bebauungsplangebiet "Unterhausen Süd-Ost"  gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die am südlichen Ortsrand von Unterhausen und nördlich der Bahnlinie München-GAP gelegene Fläche ist bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und wird künftig als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.

Die Bekanntmachung dieses Änderungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 06 vom 20.02.2008. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 26.08.2008, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 eingesehen und mögliche Stellungnahmen bis zum 10.09.2008 vorgebracht werden können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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