HAUSHALTSSATZUNG

der Stadt Weilheim i.OB (Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - erlässt die Stadt Weillheim i. OB folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.528.520 EUR und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.390.800 EUR ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Städt. Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim - Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird im Erfolgsplan
bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 5.779.920 EUR und im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 568.000 EUR festgesetzt.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.Januar 2009 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 02. März 2009

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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