Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 22.01.2009 (Ö 2/09) die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan für das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Überarbeitung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Weilheim i.OB einschließlich der Ortsteile Unterhausen, Deutenhausen, Marnbach, Tankenrain, Hahnenbühel und Lichtenau.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Fortschreibungsbeschlusses. Die einzelnen Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden jeweils zu gegebener Zeit im Amtsblatt, über Pressemitteilungen und digitale Medien (Internet) bekannt gegeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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