Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 31.03.2009 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 8 am 20.04.2009 bekannt gemacht. Die bisher als Mischgebiet dargestellten Flächen sollen künftig als „Besonderes Wohngebiet" gemäß § 4a BauNVO ausgewiesen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 28.07.2009 um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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