Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 22.10.2009 die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Östlich der Hauptschule“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zur Sicherung der Planungshoheit wurde für das Plangebiet eine Veränderungssperre nach § 16 BauGB erlassen.

Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 19.10.2009 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Fl.Nr. 409, 411 und 412 Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen. Die bisher als Mischgebiet dargestellten Flächen sollen künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gemeinbedarfsfläche für Schulen“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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