BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 31.03.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 17.12.2009 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden redaktionellen Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 18.01.2010 mit 26.02.2010 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu diesem innerstädtischen Bebauungsplan nicht vor. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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