BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 30.04.2009 die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Geisenhofer-Gelände“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB beschlossen. Die Baugrenzen und die Zufahrtssituation sollen im mittleren Planbereich geändert werden. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 BauGB eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 19.11.2009 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Insbesondere wurde der Forderung des Staatlichen Bauamtes zur Planung und Anlegung einer Linksabbiegespur aus der Münchener Straße in das betroffene Plangebiet entsprochen.

Der insoweit geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden nun nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

15.02.2010 mit 16.03.2010

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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