BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 22.01.2009 (Ö 2/09) die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan für das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dies wurde mit Amtsblatt Nr. 9 am 05.05.2009 bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und Fachverbände am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Grundzüge des Flächennutzungsplanes am 09.03.2010 bei der Bürgerversammlung der Stadt Weilheim i.OB in der Stadthalle vorgestellt. Die Pläne lagen bereits vorher im Rathaus für Jedermann zur Einsicht auf.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Öffentlichkeit zum vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes noch bis Freitag, 30.04.2010 Anregungen oder Stellungnahmen vorbringen kann. Hierzu liegen die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten des Rathauses beim Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 202 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Sachbearbeiter im Stadtbauamt geben gerne Auskunft.

Die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch werden jeweils zu gegebener Zeit im Amtsblatt, über Pressemitteilungen und digitale Medien (Internet) bekannt gegeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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