BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 22.10.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Östlich der Hauptschule“ im Bereich zwischen Johann-Baur-Straße und Engelhardtstraße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und dies im Amtsblatt Nr. 23 vom 26.10.2009 bekannt gegeben. Zur Sicherung der Planungshoheit wurde in gleicher Sitzung eine Veränderungssperre erlassen, die ebenfalls am 26.10.2009 bekannt gemacht wurde.

Zwischenzeitlich konnten die im Plangebiet erfassten und als Gemeinbedarfsfläche „Schule“ vorgesehenen Grundstücke, Fl.Nr. 411 und 412, durch die Stadt Weilheim i.OB erworben werden. Die darauf befindlichen Gebäude werden in Kürze abgebrochen. Das Gelände wird dem Schulhof zugeschlagen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 25.02.2010 festgestellt, dass ein Planungsbedarf nicht mehr besteht und der Bebauungsplan nicht weiterverfolgt werden soll. Der Stadtrat hat daher beschlossen, den Bebauungsplan „Östlich der Hauptschule“ für die Grundstücke Fl.Nr. 409, 411 und 412, Engelhardtstraße, (siehe anliegenden Lageplan) aufzuheben.

Mit dieser Bekanntmachung wird das Verfahren aufgehoben. Die bisher angefallenen Unterlagen zu diesem Verfahren können von Jedermann im Rathaus eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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