In seiner Sitzung am 25.03.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Leprosenweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2755, Leprosenweg 14, nach den Vorschriften des BauGB zu ändern.

Das bereits fünfgeschossige Gebäude der Oberlandschulen soll um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Vom Geltungsbereich der Änderung wird nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 25.03.2010 ausschließlich das Grundstück Fl.Nr. 2755 erfasst:

Das Gebiet bleibt entsprechend der bisherigen Ausweisung im Bebauungsplan als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gemäß §§ 1 und 8 BauNVO festgesetzt. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, ist für die vorgesehene Änderung (Aufstockung) keine Umweltprüfung erforderlich. Das Verfahren wird daher nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Die einzelnen Verfahrensschritte werden zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt bekanntgegeben. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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