In seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Deutenhausener Straße“ im süd-westlichen Teilbereich, aufzuheben. Von der Teilaufhebung sind die im Lageplan des Stadtbauamts vom 01.06.2010 schwarz umrandeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 961-Tf, 1627.Tf, 1627/1-Tf, 1628-Tf, 1734-Tf, 1734/1-Tf, 1734/2-Tf, 2088, 2089 und 2111/7-Tf, Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen.

Die aufzuhebende Teilfläche ist im Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß ihrer derzeitigen tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche bzw. sonstige Grünfläche dargestellt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses.

Über die weiteren Verfahrensschritte im Sinne des Baugesetzbuches wird jeweils rechtzeitig durch öffentliche Bekanntmachung informiert. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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