Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.06.2010 die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Gut Waitzacker“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die in den beiliegend abgedruckten Lageplänen des Stadtbauamtes vom 15.06.2010 und 23.06.2010 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl. Nr. 3351 (Teilfläche), 4834, 4836, 4837 (Teilfläche), 4839 (Teilfläche), 4841 (Teilfläche), 4842 (Teilfläche), 4843 (Teilfläche) und 4844 (Teilfläche), alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Grundstücke sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Gut Waitzacker“ dargestellt werden. Die Art der Nutzung definiert sich aus Reiterhof mit Ställen und dazugehörigen Nebenanlagen, Wohnnutzung, Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Hauskapelle, Stellplätzen auf Fl.Nr. 3351 (Teilfläche), 4841 (Teilfläche) und 4843 (Teilfläche), sowie landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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