In seiner Sitzung am 24.06.2010 (Ö 41/2010) beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ in der Gemarkung Unterhausen zu ändern und zu erweitern und hierfür ein Verfahren nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem anliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 15.02.2010 die Flurstücke Nr. 14, 17, 18 und 20/1, Gemarkung Unterhausen, erfasst.

Die Änderungs- und Erweiterungsflächen werden als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO festgesetzt. Beherbergungsbetriebe nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden. Tankstellen nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO sind nicht zulässig. Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Eine südliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 18 wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen. Diese Nutzungen entsprechen der derzeit im Verfahren befindlichen 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für diesen Bereich.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“. Nachdem bereits im Rahmen der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich ein Umweltbericht erarbeitet wurde, kann auf diesen verwiesen werden. Das Verfahren wird daher nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB).

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.10.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Von einer öffentlichen Anhörung wird wegen des geringen Plangebiets abgesehen. Es besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201/202, bis zum 08.10.2010 einzusehen. Die Sachbearbeiter werden Ihnen die Planung im Einzelnen erläutern.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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