Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachteiligen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.

Für das Vorhaben war daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (§ 3c i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG). Das Landratsamt Weilheim-Schongau weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist.

Landratsamt Weilheim-Schongau, den 25.08.2010

L. Messerschmid

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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