Die Stadt Weilheim i.OB beabsichtigt, eine Teilfläche der öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Ledererstraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg - Fußgängerbereich - umzustufen:

  1. Beschreibung: Nordseite der Ledererstraße Fl.Nr. 183/Teil Gemarkung Weilheim zwischen dem Herzog-Albrecht-Platz und der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 198/2 Gemarkung Weilheim. Die Lage der betroffenen Fläche ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen.
  2. Verfügung: Die unter Ziffer 1 beschriebene und dem beigefügten Lageplan zu entnehmende Teilfläche der Ortsstraße soll gemäß Art. 7 BayStrWG aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 21.09.2010 (Ö144/2010, TOP 19) zum beschränkt-öffentlichen Weg - Fußgängerbereich - umgestuft werden.
  3. Wirksamwerden der Verfügung Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für die unter Ziffer 1 angeführte Ortsstraße öffentlich bekannt gemacht.
  4. Sonstiges Die Verfahrensunterlagen zur Umstufung der unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraße liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB, 28.09.2010

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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