Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadtwerke Weilheim i.OB,
Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 29.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: Nach erfolgter Abschlussprüfung wird der Jahresabschluss 2009 gemäß § 27 Abs. 1 KUV festgestellt; dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 142.703,69 €  wird wie folgt verwendet:

  • Gewinn Wasserwerk: 48.792,16 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.
  • Verlust Tiefgarage: 183.356,40 € ist von der Stadt gemäß Vereinbarung auszugleichen.
  • Gewinn Abwasser: 229.419,89 € ist zur Verlusttilgung zu verwenden.
  • Verlust Bauhof: 32.610,60 € ist von der Stadt gemäß Vereinbarung auszugleichen.
  • Gewinn steuerfreie Vermögensverwaltung: 80.458,64 € ist an die Stadt abzuführen.

Die Prüfungs- und Beratungsfirma Rödl & Partner hat den Jahresabschluss 2009 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfung (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nürnberg, den 22. Juli 2010

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Vogel gez. Langenbach
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“

Der Jahresabschluss und Lagebericht 2009 kann ab Donnerstag, 21.10.2010 bis Freitag, 29.10.2010, jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr bei den Stadtwerken, Krumpperstr. 21, Zimmer 1, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB, 30.09.2010

Magnus Nigg, Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
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