Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Münchener Straße – Ost“ für das Grundstück Münchener Straße 70, Fl.Nr. 2737/2 zu ändern.

Dabei sollen die bisher im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenzen nach Westen hin um eine eingeschossige Baufläche mit ca. 22 x 9 m und einem begrünten Flachdach erweitert werden. Der zweigeschossige Hauptbaukörper soll ein Sattel- oder Pultdach erhalten. Die benötigten Garagenstellplätze sollen in einer Tiefgarage mit Zu- und Abfahrt an der Nordgrenze der Fl.Nr. 2737/16 untergebracht werden. Entlang der Zufahrtsstraße sind die oberirdischen Stellplätze im Westen geplant.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.03.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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