Die Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Jahr 2011 wurde im Amtsblatt für die Stadt Weilheim i.OB Nr. 3/2011 vom 05.02.2011 amtlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO bis Ende Februar 2011 im Rathaus, Zimmer Nr. 115 (Stadtkämmerei), während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 h bis 12.30 h, Montag bis Mittwoch von 14.00 h bis 16.00 h und am Donnerstag von 14.00 h bis 18.00 h) öffentlich zur Einsichtnahme auf. Andere Möglichkeiten zur Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten können telefonisch vereinbart werden (Tel. 682-310). Im Übrigen kann der Haushaltsplan auch während des ganzen Jahres in der Stadtkämmerei zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB, den 09.02.2011

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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