Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung).

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 26.03.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 08/2010 vom 06.04.2010) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung (Gebührensätze) erhalten folgende Fassung:

„§ 5 - Gebührensätze

Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB gelten die nachfolgenden Gebührensätze:

(1) Grundgebühren

  1. Allgemeine Grundgebühr (z. B. Mus. Früherziehung/ Grundausbildung), Jahresgebühr 222,00 €, monatliche Rate 18,50 €
  2. Ermäßigte Grundgebühr (z. B. Orchester, Chor), Jahresgebühr 108,00 €, monatliche Rate 9,00 €

(2) Zusatzgebühren für Unterricht in den Abteilungen „Instrumental-/Vokalunterricht“ und „Förderklasse“

  1. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 138,00 €, monatliche Rate 11,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 156,00 €, monatliche Rate 13,00 €
  2. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (60 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 258,00 €, monatliche Rate 21,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 282,00 €, monatliche Rate 23,50 €
  3. Gruppenunterricht mit 3 Schülern(45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 222,00 €, monatliche Rate 18,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 246,00 €, monatliche Rate 20,50 €
  4. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (60 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 366,00 €, monatliche Rate 30,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 402,00 €, monatliche Rate 33,50 €
  5. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 384,00 €, monatliche Rate 32,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 420,00 €, monatliche Rate 35,00 €
  6. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 222,00 €, monatliche Rate 18,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 246,00 €, monatliche Rate 20,50 €
  7. Einzelunterricht (30 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 516,00 €, monatliche Rate 43,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 558,00 €, monatliche Rate 46,50 €
  8. Einzelunterricht (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 768,00 €, monatliche Rate 64,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 828,00 €, monatliche Rate 69,00 €
  9. Förderklasse
    Jahresgebühr 768,00 €, monatliche Rate 64,00 €

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. September 2011 in Kraft.Stadt Weilheim i.OB, 25.02.2011

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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