Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.02.2011 die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet „Am Eselsberg“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 26.08.2010 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl. Nr. 2838/20 und 2838/27, Gemarkung Weilheim i.OB, Olympiastraße / Narbonner Ring. Die Grundstücke sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO für „großflächigen Einzelhandel“ dargestellt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.
Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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