Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1, Art. 86 Nr. 2 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Weilheim i.OB

§ 1

Die Unternehmenssatzung wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die

a) Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser,
b) Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet,
c) Betrieb der öffentlichen Tiefgarage „Altstadt-Center“,
d) Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u. ä.,
e) städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflicht,
f) Verkehrssicherung, der Unterhalt sowie die Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze,
g) Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen (sonstige, übliche Bauhof-leistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunal-unternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe);
h) Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.

Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.05.2011 in Kraft.

Stadt Weilheim i. OB, den 15.04.2011

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Öffnungszeiten Rathaus

Vormittag

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) gelten bis voraussichtlich 31. Januar 2024 folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Die Tourist Information am Marienplatz hat Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.