Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 2838/20, Narbonner Ring 2, plant auf dem Gelände des bisherigen Autohauses einen REWE Vollsortimenter zu errichten. Die Regierung von Oberbayern hat das Vorhaben nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m. Art. 21 und 22 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) auf Antrag des Projektträgers geprüft.

Dies wurde im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 03 vom 05.02.2011 bekannt gegeben. Die raumordnerische Beurteilung ist zwischenzeitlich mit folgendem Ergebnis abgeschlossen.

Das Vorhaben entspricht auf der Grundlage der vorgelegten Projektunterlagen bei Beachtung unten aufgeführter Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung:

  1. Den Belangen der Verkehrssicherheit ist durch den Bau einer zusätzlichen Zufahrt im Zuge der B2 Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten sind in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim festzulegen.
  2. Den Belangen des Immissionsschutzes ist insbesondere dadurch Rechnung zu tragen, dass die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen durch ein Gutachten eines schalltechnischen Büros untersucht und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte festgelegt werden.

Die landesplanerische Beurteilung kann im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202 während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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