In seiner Sitzung am 15.02.2011 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südendstraße“ – Änderung Lehner bezüglich der bisherigen Ausweisung eines privaten Kinderspielplatzes sowie der Baugrenzen für die Grundstücke Fl.Nr. 1056/6 und 1056/55, sowie der Reduzierung einer öffentlichen Wegefläche (Fl.Nr. 1056/19-Teilfläche) zu ändern.

Der bisher als privat anzulegende Kinderspielplatz für das Baugebiet auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1056/6 soll künftig als „öffentlicher Kinderspielplatz“ ausgewiesen und angelegt werden. Der Verbindungsweg zwischen Südendstraße und Wildsteiger Straße wird nicht mehr benötigt und soll den Baugrundstücken zugeschlagen werden. Für die Zugänglichkeit der Gärten der Reihenhäuser, Wildsteiger Straße 12 – 20, verbleibt ein 1,50 m breiter sog. „Heuwaglweg“.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.08.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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