In seiner Sitzung am 10.05.2011 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Dietlhofer See“ bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen zu ändern.

Die Änderung betrifft eine geringfügige Erweiterung der Bauflächen am geplanten Geräte- und Vereinsgebäude des Fischereivereins, die im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung festgelegt wurden. Hier sollen für die Wasserwacht dringend benötigte Garagenflächen integriert werden. Zudem ist vorgesehen, am vorhandenen Gaststättengebäude Baugrenzen für eine Überdachung der bestehenden Terrasse sowie für eine notwendige Küchenerweiterung vorzusehen. Im Bereich des seit Jahrzehnten vorhandenen Biergartens soll ein kleines Gebäude als so genannte „Biergartenstation“ für Grill und Ausschank errichtet werden. Außerdem soll eine kleine WC-Einheit am Rande des Biergartens entstehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.09.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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