In seiner Sitzung am 20.09.2011 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ bezüglich der Festsetzungen über die Baugrenzen, Höhenentwicklung und Tiefgarage am Grundstück, Unterer Graben 8, Fl.Nr. 942/3, zu ändern. Bislang setzt der Bebauungsplan hier Baugrenzen für ein nur eingeschossiges Gebäude mit Dachausbau (Kniestock) fest, während umliegend bereits zweigeschossige Bebauungen mit Dachausbau vorhanden sind.

Auf Antrag der Grundeigentümerin sollen hier nun zwei zeitgemäße, zweigeschossige Wohngebäude mit Dachgeschossausbau und einer Tiefgarage entstehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23.11.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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