In seiner Sitzung am 24.06.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Flächennutzungsplan für das unten angegebene Gebiet zu ändern. Ebenso wurde beschlossen für diesen Bereich einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 des BauGB aufzustellen.

Diese Beschlüsse wurden bereits im Amtsblatt Nr. 18 am 20.08.2010 bekannt gegeben. Im Zuge der konkreten Ausarbeitung der Planung haben sich nun noch geringfügige Änderungen am Geltungsbereich sowie an der künftigen Nutzung ergeben:

Zur Sicherung der Planung, wird der Bebauungsplan „Gut Waitzacker“ für die Grundstücke, Fl.Nrn. 3351, 3338, 4834, 4836, 4837, 4838, 4839, 4840, 4841, 4842, 4843, 4844, 4844/2 und 4845, Gemarkung Weilheim, beschlossen.

Hierzu gehören ein Reiterhof mit Ställen und dazugehörigen Nebenanlagen, Wohnnutzung, Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Büro-, Lager- und Werkstattflächen, Hauskapelle, Stellplätzen auf Fl.Nr. 3351/0 (TF), 4841 (TF) und 4843 (TF) sowie landwirtschaftliche Nutzflächen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die nochmalige Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.11.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 10.11.2011, 18.00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses (Dachgeschoss) eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Die Planunterlagen können auch im Rathaus (Stadtbauamt) während der allgemeinen Dienststunden und über www.weilheim.de eingesehen werden.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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