Die Stadt Weilheim plant die Errichtung eines Hochwasserschutzes am Waitzackerbach, der für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) ausgelegt ist.

Die gewählte Lösung besteht aus einer Kombination von Maßnahmen zum technischen Hochwasserrückhalt und zum Rückhalt in der Fläche. Für die wasserrechtlich zu behandelnden Maßnahmen wurde von der Stadt Weilheim die Durchführung der notwendigen Verfahren beantragt. Im Zuge des förmlichen Verfahrens wurden fachliche Stellungnahmen eingeholt; daneben wurden Einwendungen, Bedenken und Anregungen von Beteiligten vorgebracht. Nach Art. 69 des Bayer. Wassergesetzes i.V. mit Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes ist deshalb ein Erörterungstermin durchzuführen.

Dieser Termin findet am Dienstag, 6. Dezember 2011 um 9:00 Uhr im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB (kleiner Sitzungssaal, II. Obergeschoss, Zi. Nr. 205) Admiral-Hipper-Str. 20, 82362 Weilheim i.OB statt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, der sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen; die Vollmacht ist zu den Akten des Landratsamtes Weilheim-Schongau zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Erörterung beendet ist. Durch die Teilnahme entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

Schongau, 14.11.2011, Landratsamt Weilheim-Schongau

L. Messerschmid

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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