Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.09.2011 die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Deutenhausener Feld“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.12.2011 (M 1:5.000) schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Gemarkungen Weilheim i.OB bzw. Deutenhausen, die bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind.

Die Grundstücke sollen künftig wie folgt ausgewiesen werden:

Gewerbliche Bauflächen gemäß § 8 BauNVO:

Fl.Nr. 2105; 2106; 2107; 2108- 2110 und 2110/2 – jeweils nördliche Teilfläche; 2111/8; 2111/9; 2111/10; 2111/11; 2111/12- nördliche Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim i.OB,

Mischgebietsflächen gemäß § 6 BauNVO:

Fl.Nr. 2107/2; 2107/3; 2107/4; 2107/6; 2107/7; 2108- 2110 und 2110/2 – jeweils südliche Teil-fläche; 2111/12 – südliche Teilfläche; 2111/13, alle Gemarkung Weilheim i.OB,

Gemeinbedarfsflächen:

Fl.Nr. 2104, Gemarkung Weilheim i.OB
Fl.Nr. 497 und 498, Gemarkung Deutenhausen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Der Änderungsplan und die Begründung können unter www.weilheim.de Bauleitplanung und im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 202, von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die Planung ist der Öffentlichkeit frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 09.02.2011 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, großer Sitzungssaal (Dachgeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Hierbei werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Gleichzeitig werden die Fachbehörden nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Etwaige Stellungnahmen zur Planung sind in diesen Verfahrensschritten bis spätestens 29.02.2012 schriftlich bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte wird gesondert im Amtsblatt informiert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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