In seiner Sitzung am 24.11.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Lena-Christ-Straße - Nord“, Gemarkung Unterhausen, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Der Geltungsbereich erfasst das Grundstück Fl.Nr. 624, Gemarkung Unterhausen und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 17.11.2011. Die Fläche ist entsprechend der Forschreibung des Flächennutzungsplanes als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 05.04.2012 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann samt Begründung während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Anfrage wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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