Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.02.2012 die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  für die Sonderbaufläche „Solarpark Weilheim-Unterhausen 2“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 12 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 28.02.2012 (M 1:1000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl. Nr. 242, 245 und 247, Gemarkung Unterhausen. Die bisher landwirtschaftlich dargestellten Flächen sollen künftig als sonstige Sonderbaufläche für Solarenergie gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Solarpark Weilheim-Unterhausen 2“ festgesetzt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am 15.03.2012 um 18.15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Obergeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Im Übrigen liegen die Unterlagen in der Zeit vom 06.03.2012 mit 12.04.2012 in der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt) zur öffentlichen Einsichtnahme aus und können auch über www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zum Bebauungsplan sind bis spätestens 12.04.2012 bei der Stadt einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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