In seiner Sitzung am 20.05.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Deutenhausener Straße“ im westlichen Teilbereich aufzuheben und im übrigen Teil die Erschließungs- und Grundstückssituation abzuändern.

Vom Geltungsbereich werden die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2103-Tf, 2111-Tf, 2111/5-Tf und 2111/14-Tf, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst. Das Gebiet ist entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan vom 29.02.2012 als landwirtschaftliche Nutzfläche sowie „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Bekanntmachung des Teilaufhebungs- und Änderungsbeschlusses erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 15 am 05.07.2010.

Der im derzeitigen Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesene westliche Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 2111 wird nach Rechtskraft des angestrebten Aufhebungs- und Änderungsverfahrens wieder gemäß seiner derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche (Außenbereichslage) zu beurteilen sein. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.06.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der geänderten Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Der Planentwurf und die Begründung können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen oder unter www.weilheim.de herunter geladen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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