In seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Paradeisstraße / Nördlich der Merckstraße“ bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen und Gebäudehöhen auf Fl.Nr. 2903, Hans-Guggemoos-Straße, zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan auf diesem Grundstück drei Baukörper mit ca. 1400 m² Grundflächen mit drei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss fest. Auf Antrag des Grundeigentümers soll die Baumasse in zwei Baukörper mit Grundflächen von ca. 1370 m² mit fünf Vollgeschossen (4 Normalgeschosse + Penthouse) zusammengefasst werden. Die Lage der Baukörper wird so verschoben, dass der durch das Grundstück verlaufende Kanal nicht tangiert wird. Zwischen den Gebäuden ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohn- und Gewerbegebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.07.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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