In seiner Sitzung am 17.07.2012 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „In der Au“ bezüglich der Festsetzungen zu Baugrenzen, Flächen für Garagen und Carport am Grundstück Fl.Nr. 1007/2 zu ändern. Bislang setzt der Bebauungsplan Baugrenzen im Süden des Grundstückes zur Erweiterung des Bestandsgebäudes fest.

Nun soll mit Erschließung vom Josef-Off-Weg ein zusätzliches Einfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut werden. Hierzu werden die vorhandenen Nebengebäude abgebrochen. Ein Teilanbau am südlichen Bestandsgebäude wird hierzu ebenfalls zurückgebaut. Die notwendigen Garagen und Stellplätze werden östlich und westlich des geplanten Neubaues nachgewiesen.  

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.09.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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